Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG§ 9 Eröffnung des Musterverfahrens; Bestimmung des Musterklägers
Stand: 20.07.2024
Wird zitiert von 61
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 2/17Zitiert von 3
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 3/17Zitiert von 4
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 4/17Zitiert von 2
- BGH, 23.11.2021 – XI ZB 23/20Kapitalanleger-Musterverfahren: Neubestimmung des Musterrechtsbeschwerdeführers
- BGH, 26.03.2026 – III ZB 7/25Zitiert von 1
- BGH, 19.09.2017 – XI ZB 13/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch Nebenintervenienten des ausgesetzten Rechtsstreits; Interventionsfähigkeit des Musterverfahrens; Nichtzustellung der StreitverkündungsschriftZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 04.05.2026 – XI ZB 2/26
- BayObLG, 28.01.2026 – 101 Kap 1/22Zitiert von 5
- BGH, 18.12.2025 – XI ZB 8/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 KapMuG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/9#abs-1 (1) Das Oberlandesgericht eröffnet das Musterverfahren durch unanfechtbaren Beschluss (Eröffnungsbeschluss), soweit eine Verhandlung und Entscheidung über die im Vorlageschluss enthaltenen Feststellungsziele im Musterverfahren sachdienlich ist. Dabei kann es den Streitstoff abschichten und die Feststellungsziele neu fassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/9#abs-2 (2) Der Eröffnungsbeschluss enthält:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/9#abs-3 (3) Den Musterkläger bestimmt das Oberlandesgericht nach billigem Ermessen aus den Klägern der nach § 6 unterbrochenen Ausgangsverfahren. Bei der Auswahl zu berücksichtigen sind:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/9#abs-4 (4) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vor, lehnt das Oberlandesgericht die Eröffnung durch unanfechtbaren Beschluss ab. Das Prozessgericht setzt ein nach § 6 unterbrochenes Ausgangsverfahren fort.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/9#abs-5 (5) Die Entscheidung über die Eröffnung soll binnen vier Monaten ab Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses ergehen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/9#abs-6 (6) Das Oberlandesgericht macht Eröffnungsbeschlüsse und Beschlüsse über die Ablehnung der Eröffnung unverzüglich im Musterverfahrensregister öffentlich bekannt. In der Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses ist über Form, Frist und Wirkung der Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 13) zu belehren.